Enterben im deutschen Recht

ErbrechtEnterben im deutschen Recht
Enterben im deutschen Recht

Wer kann enterbt werden und welche Folgen hat es?

Das Erbrecht ist in Deutschland sehr komplex und kann bei Enterbungen von Kindern zu komplizierten Sachverhalten führen. Doch was ist überhaupt eine Enterbung, wen kann man enterben werden und welche Folgen hat das?

Enterbung

Die Enterbung einer Person, die gemäß der gesetzlichen Erbfolge als Erbe berufen wäre, kann durch Nichtberücksichtigung im Testament oder durch ausdrückliche Ausschließung von der gesetzlichen Erbfolge erfolgen. Im Falle der Enterbung haben die enterbten Personen einen Anspruch auf den Pflichtteil, es sei denn, es liegt ein Pflichtteilsentzug vor.

Definition von Enterben

Durch die Erstellung eines Testaments kann jeder Erblasser frei bestimmen, wie sein Vermögen im Todesfall verteilt wird und ob er bestimmte Angehörige enterben oder bevorzugen möchte. Wenn eine Person von der Erbfolge ausgeschlossen wird, gilt dies als Enterbung. Hierbei ist es nicht erforderlich, die Gründe dafür anzugeben. Eine Enterbung kann sich auch auf die Abkömmlinge des Enterbten erstrecken, abhängig von der Formulierung des Testaments. Allerdings haben pflichtteilsberechtigte Personen auch im Falle einer Enterbung einen Anspruch auf den Pflichtteil. Unter bestimmten Umständen kann der Pflichtteil jedoch vollständig entzogen werden.

Enterben durch Testament

Der Erblasser kann in einem Testament ausdrücklich erklären, dass er einen bestimmten Angehörigen von der Erbfolge ausschließt.

Mögliche Formulierungen für eine Enterbung könnten sein:

  • Mein Ehepartner soll mich nicht beerben.
  • Erbe ist mein Sohn, meine Tochter setze ich auf den Pflichtteil.

Wenn der Erblasser einen Alleinerben benennen möchte, muss er dies in seinem Testament ausdrücklich erklären. Der Alleinerbe soll dann den gesamten Nachlass erhalten. Eine solche Situation tritt häufig in einem sogenannten Berliner Testament auf, das von Ehepartnern verfasst wird, um den überlebenden Ehepartner als Alleinerben zu bestimmen und die gemeinsamen Kinder zu enterben. In der Regel erhalten die Kinder das Erbe erst nach dem Tod des überlebenden Ehepartners.

Berliner Testament
Das Berliner Testament ist eine Form des gemeinschaftlichen Testaments. Hierbei setzen sich Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner gegenseitig als alleinige Erben ein und bestimmen, dass nach dem Tod des Letztversterbenden ihre gemeinsamen Kinder oder andere Personen als Erben eingesetzt werden. Der besondere Vorteil des Berliner Testaments besteht darin, dass die Partner sich gegenseitig absichern und gleichzeitig eine einfache Regelung für die Verteilung ihres Vermögens nach dem Tod des Letztversterbenden treffen können. Allerdings ist diese Testamentart nicht immer die beste Lösung und sollte nur nach eingehender Beratung mit einem Anwalt für Erbrecht gewählt werden.

Eine mögliche Formulierung könnte sein:

  • Wir setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein. Nach unserem Tod sollen unsere Kinder zu gleichen Teilen erben.

Mithilfe eines Testaments ist es auch möglich, Personen von der Erbfolge auszuschließen, indem man andere Angehörige als Erben einsetzt. In diesem Fall muss die Enterbung nicht ausdrücklich erwähnt werden, da die Einsetzung anderer Erben bereits impliziert, dass die ausgeschlossene Person nicht als Erbe berücksichtigt wird.

Eine mögliche Formulierung könnte sein:

  • Als Erben setze ich je zur Hälfte meinen Ehemann und meine Tochter ein.

Da nur der Ehemann und die Tochter als Erben genannt wurden, ist somit der Sohn von der Erbfolge ausgeschlossen.

Enterben durch Negativtestament

Ein Negativtestament ist eine bestimmte Form des Testaments, bei der der Erblasser ausdrücklich erklärt, dass eine bestimmte Person oder Gruppe von Personen von der Erbfolge ausgeschlossen wird. Anders als bei einem gewöhnlichen Testament, in dem der Erblasser die Begünstigten und ihren Anteil am Nachlass bestimmt, legt ein Negativtestament lediglich fest, wer nicht erben soll. Es ist ein Instrument, das häufig bei familiären Konflikten oder Streitigkeiten eingesetzt wird, um eine Person gezielt zu enterben beziehungsweise von der Erbfolge auszuschließen, ohne dass ein Pflichtteilanspruch besteht.

Enterben - Testament

Auch die Nachkommen enterben

Um einen Angehörigen zu enterben, muss man nicht nur die entsprechenden Formulierungen im Testament festlegen, sondern auch überlegen, ob man seine Nachkommen von der Erbfolge ausschließen möchte. Wenn man beispielsweise seine Kinder enterben möchte, aber nicht automatisch auch die Enkelkinder von der Erbfolge ausschließen möchte, sollte dies ausdrücklich im Testament festgehalten werden. Umgekehrt gilt dasselbe, wenn man sowohl Kinder als auch Enkelkinder enterben möchte. In jedem Fall sollte man sich in diesen Angelegenheiten fachkundig beraten lassen, um sicherzustellen, dass das Testament den eigenen Wünschen entspricht und rechtlich wirksam ist.

So kann der Pflichtteil reduziert werden

Wie man sieht, ist beim Enterben das Testament von zentraler Bedeutung. Doch auch wenn eine Person enterbt wurde, können Ansprüche auf den Pflichtteil bestehen (zum Beispiel bei der Enterbung von Kindern). Dieser Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das Erb- und Pflichtteilsrecht hält jedoch einige Möglichkeiten bereit, um diesen Anteil zu reduzieren.

Pflichtteilsverzicht

Ein Pflichtteilsverzicht bezeichnet die Abgabe des gesetzlichen Pflichtteilsanspruchs durch den potenziellen Erben zugunsten des Erblassers. Durch einen Pflichtteilsverzicht verzichtet also der potenzielle Erbe darauf, nach dem Ableben des Erblassers einen gesetzlichen Anspruch auf einen bestimmten Teil des Erbes geltend zu machen. Im Gegenzug wird häufig die Zahlung einer Abfindung vereinbart. Zudem muss der Vorgang vertraglich festgehalten und zwingend von einem Notar beurkundet werden.

Schenkung

Eine effektive Möglichkeit, um den Pflichtteil zu reduzieren, ist die Schenkung von Vermögen zu Lebzeiten an andere Personen. Obwohl der Wert der Schenkung zunächst bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt wird, fällt dieser Betrag mit jedem Jahr, das zwischen Schenkung und Erbfall vergeht, um 10 Prozent aus der Berechnung heraus. Nach 10 Jahren fällt die Schenkung somit komplett aus dem Pflichtteil.
Achtung: Bei einer Schenkungen an den Ehegatten beginnt die 10-Jahres-Frist nicht! Hinsichtlich enterben ist es hier also ratsamer, die Schenkung beispielsweise an ein Geschwister-Kind zu richten.

Wegzug ins Ausland

Die wohl drastischste Maßnahme um beim Enterben den Pflichtteil zu senken oder ganz zu vermeiden, ist der Wegzug ins Ausland. Gemäß der EU-Erbrechtsverordnung bestimmt nämlich der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort, welches Erb- und Pflichtteilsrecht anwendbar ist. Ein Umzug in ein Land ohne vergleichbaren Pflichtteil kann also grundsätzlich zur Ausschaltung des deutschen Pflichtteilsrechts führen.
Allerdings gibt es auch bei diesem Vorgehen zahlreiche Stolpersteine zu beachten, zum Beispiel ob es unerwünschte steuerliche Folgen gibt.

Wird eine Person enterbt, dann wird diese Person in einem Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen. Sie erhält somit keinen Anteil am Nachlass des Erblassers (oder lediglich den Pflichtteil).

Grundsätzlich kann jeder gesetzliche Erbe enterbt werden, also auch Kinder, Enkel oder der Ehepartner. Allerdings gibt es hierbei einige Einschränkungen, zum Beispiel das Pflichtteilsrecht.

Das Pflichtteilsrecht gewährleistet, dass nahe Verwandte des Erblassers auch bei Enterbung einen bestimmten Mindestteil des Nachlasses erhalten. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Das Pflichtteilsrecht kann nicht vollständig umgangen werden. Es ist aber möglich, es durch Schenkungen zu reduzieren, die zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers erfolgt sind. Außerdem können Pflichtteilsberechtigte einen Pflichtteilsverzicht erklären.

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Das Erbrecht für Stiefkinder ist ein sensibles Thema, das in vielen Familien für Unsicherheit und Fragen sorgt. Als Anwalt für Erbrecht möchte ich Ihnen in diesem Blogbeitrag einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und Wissenswertes rund um das Thema „Erbrecht Stiefkinder“ geben. Mein Ziel ist es, Ihnen Informationen und Orientierung zu bieten, um Ihnen und Ihrer Familie Sicherheit in dieser komplexen Rechtsmaterie zu verschaffen. Falls Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, sich für ein kostenfreies Erstgespräch an Rechtsanwalt Stallecker zu wenden.

Erben ohne Erbschein
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Erben ohne Erbschein

Ein Erbschein ist wichtig, da er die Berechtigung der Erben als solche bestätigt und ihnen ermöglicht, die Erbschaft auszuführen. Ohne Erbschein haben die Erben keinen amtlichen Nachweis ihrer Erbenstellung und können daher Schwierigkeiten bei der Durchsetzung ihrer Rechte als Erben haben.

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