Kompetente IT Recht Kanzlei in Stuttgart
In der baden-württembergischen Landeshauptstadt sind wir bekannt für unsere ebenso zuverlässige wie in jeder Hinsicht professionelle Arbeit als Rechtsanwalt für IT Recht Stuttgart. IT-Recht und Datenschutz stehen in einem engen bis direkten Zusammenhang. Vergleichbares gilt für die beiden Rechtsgebiete Arbeitsrecht und Erbrecht – sie gehören ebenfalls zu unserer Kernkompetenz. Im Übrigen beraten und vertreten wir unsere Mandanten auf allen Gebieten des Zivilrechts.
Wir arbeiten nach dem Grundsatz: Wer recht hat, der soll recht behalten und auch zu seinem Recht kommen. Dazu muss nicht immer zeit- und kostenaufwändig prozessiert werden. Unser Bestreben ist zunächst eine einvernehmliche Lösung mit der Gegenseite – immer und ausschließlich im Interesse unseres Mandanten. Ist das nicht möglich, dann scheuen wir allerdings nicht den gerichtlichen Weg.
Ob Datenschutz- oder IT Recht, ob Arbeits- oder Erbrecht; wir tun, was wir können – und damit können wir uns als IT Recht Kanzlei in Stuttgart durchaus sehen lassen.
Informationstechnologierecht – kurz und einfach erklärt vom Anwalt für IT Recht Stuttgart
IT Recht, in diesem Fall das IT Recht in und für Stuttgart, ist die gängige Kurzfassung für das Informationstechnologierecht. Es ist ein eigenes sowie recht neues Rechtsgebiet – gleichzeitig erstreckt es sich auf die damit im Zusammenhang stehenden Teilbereiche sämtlicher Hauptrechtsgebiete.
Ursprung und Grundlage für das IT Recht finden sich in den §§ 5 und 14k der Rechtsanwaltsordnung FAO. Dort sind die als Rechtsanwalt nachzuweisenden besonderen Kenntnisse im IT Recht abschließend aufgeführt – und seit Mitte der 2000er-Jahre wird das IT Recht als eigener Begriff geführt.
Heute, zu Beginn der 2020er-Jahre, schreitet die Digitalisierung immer weiter voran. Jedes Unternehmen, ob Personen- oder ob Kapitalgesellschaft, ob Konzern, KMU oder Einzelfirma, wird heutzutage mit Fragen zu IT Recht und zum Datenschutz konfrontiert. Für die EDV-Ausstattung werden Hardware und Software gekauft, gemietet, geleast oder selbst programmiert. Verträge für die Pflege und Wartung der Software werden abgeschlossen. Domains werden gekauft und registriert, E-Commerce-Systeme betrieben und die eigene Firmenhomepage gehostet. Diese sowie alle weiteren Bereiche rund um die IT sind einerseits technisch überaus anspruchsvoll, andererseits aber auch mit vielerlei rechtlichem Risiko verbunden.
Ohne eigenes Hinzutun kann der Unternehmer von einem auf den anderen Tag in eine Situation geraten, in der er sich ohne Rechtsberatung mit anschließender Rechtsvertretung nicht selbst helfen kann.
Dazu ein Beispiel:
Schon die kleinste Unstimmigkeit im Impressum der Firmenhomepage ruft einschlägige Anwaltskanzleien auf den Plan. Sie schicken dem Websitebetreiber eine kostenpflichtige Abmahnung, auf die er antworten muss. Er kann sich drehen und wenden wie er will – er muss reagieren, was ihn Geld, Zeit und Stress kostet.
Hier ist guter Rat gefragt – an dieser Stelle sehen wir uns als der Anwalt für IT in Stuttgart gefragt und gefordert. Am besten ist es, schon im Vorfeld die Weichen so zu stellen, dass es weder zu derart unschönen Situationen noch zu Krisen in IT und Datenschutz kommen kann – von Datenschutzbehörden oder von Wettbewerbsverbänden ganz zu schweigen.
Datenschutz und IT Recht aus Stuttgart
Der Datenschutz hat heutzutage eine mehrfache Bedeutung. Zum einen geht es um den Schutz der Privatsphäre des Bürgers mitsamt der informellen Selbstbestimmung, zum anderen um den Schutz vor einer missbräuchlichen Datenverarbeitung mit Erfassung, Speicherung und Verwaltung – bis hin zum Datendiebstahl wie Hacking oder Pishing.
In allen Mitgliedsländern der Europäischen Union ist der Schutz von personenbezogenen Daten ein EU-Grundrecht. Die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO aus Mai 2018 hat ihren Ursprung in der EU-Datenschutzreform mit dem ersten Entwurf im Jahr 2012. Auch in Deutschland ist der Datenschutz nach der aktuellen Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichtes ein Grundrecht. Den deutschlandweiten Datenschutz regelt das Bundesdatenschutzgesetz BDSG, und ergänzend dazu das jeweilige Bundesland den landesweiten, regionalen sowie kommunalen Datenschutz.
Von dem Datenschutzrecht ist heutzutage jedes Unternehmen betroffen – sei es direkt oder mittelbar. Datenschutzpannen oder Datenschutzverstöße sind beileibe kein Kavaliersdelikt oder ein reines Compliance-Problem des Unternehmens. Eins wie das andere wird von der zuständigen Datenschutzbehörde verfolgt. Darüber hinaus finden solche Vergehen zunehmend mehr mediale Beachtung – Stichwort: Social Media Hashtag.
Als Ihr Anwalt für das IT Recht in Stuttgart helfen und unterstützen wir Sie bei der Vermeidung von Rechtsverstößen, von Imageschäden sowie bei allen weiteren unliebsamen Begebenheiten – bis hin zur Umstellung auf die DSGVO in Ihrem Unternehmen.
Kurz gesagt:
Beim Umgang mit dem Datenschutz ist in der heutigen Zeit höchste Umsicht geboten – wir als IT Recht Kanzlei in Stuttgart sind Ihnen dabei behilflich.
Betrieblicher Datenschutz mit dem Rechtsanwalt für IT Stuttgart
Spätestens seit dem Inkrafttreten der DSGVO im Frühjahr 2018 gehört der betriebliche Datenschutz zu den obersten Pflichten eines jeden Unternehmens. Gegenstand sind die ganz allgemeine Datensicherheit der einzelnen Datensätze sowie das gesamte Verfahren der digitalen Datenverarbeitung. Personen- und Kapitalgesellschaften aller Rechtsformen haben die Möglichkeit, diese Zuständigkeit und Verantwortung einem internen Datenschutzbeauftragten zu übertragen. Der muss geschult sowie eingearbeitet werden, und er muss die Möglichkeit bekommen, sich regelmäßig fort- und weiterzubilden.
Unternehmerischer Datenschutz steht in engem Zusammenhang mit der Firmen-IT. An diesem Punkt kommen wir als Rechtsanwalt für IT in Stuttgart ins Spiel. Die Daten, mit denen in Branchen und Unternehmen täglich gearbeitet wird, sind recht unterschiedlich. Dementsprechend muss der Datenschutz mit verschiedenen bis individuellen Schwerpunkten vermittelt werden – können.
Für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten gibt es kein verbindliches Berufsbild – und demzufolge auch keine einheitlichen Ausbildungsvorgaben. Als Rechtsanwalt für die IT in Stuttgart bieten wir eine ideale Kombination aus juristischem Know-how zuzüglich Informationstechnologie an. Hinzukommt eine langjährig ausgeprägte Erfahrung auf den Gebieten IT und Datenschutz. Wir kennen die Schwer- und Schwachpunkte rund um den betrieblichen Datenschutz buchstäblich aus dem Effeff.
Unseren gewerblichen Mandanten machen wir das Angebot, deren Mitarbeitende zu schulen, sie für die rechtskonforme Einhaltung des Datenschutzes regelrecht fitzumachen. Denn ein hieb- und stichfester betrieblicher Datenschutz kommt der Reputation des Unternehmens zugute. Als Anwalt für das IT Recht in Stuttgart implementieren wir den betrieblichen Datenschutz und legen die Grundlage dafür, dass zukünftig Ihre Daten optimal geschützt sind – sowohl intern als auch gegen Zugriffe von außen. Geschult wird wahl- und bedarfsweise in Präsenz, online sowie hybrid.
Anwalt für das IT Recht in Stuttgart als externer Datenschutzbeauftragter
Jede schlanke Unternehmensführung ist geprägt von flachen Hierarchien und von Outsourcing. Der Unternehmer macht sich frei von jeglichen Aufgaben und Bereichen, die nicht zum operativen Geschäft gehören. Sie werden externen Dienstleistern übertragen, die ihrerseits Experten auf dem jeweiligen Gebiet sind – Stichwort: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt.
Zunehmend mehr wird davon Gebrauch gemacht, den betrieblichen Datenschutz outzusourcen und ihn einem externen Datenschutzbeauftragten zu übertragen. Für den Unternehmer ist diese Entscheidung mit einer Vielfalt an Vorteilen verbunden. Er kauft sich einen für seine Bedürfnisse maßgeschneiderten betrieblichen Datenschutz und spart im Gegenzug jeglichen Personal- und Verwaltungsaufwand. Dafür hat er die Gewissheit, dass der betriebliche Datenschutz professionell gemanagt wird.
Als IT Recht Kanzlei in Stuttgart bieten wir einen zertifizierten externen Datenschutz als Rundumservice an. Damit ist jederzeit der Schutz aller betrieblichen Daten nach dem nationalen, europäischen sowie internationalen Recht gewährleistet. Wir prüfen und beraten, setzen den Datenschutz um, kommunizieren und dokumentieren.
Aufgrund von Eigenschaften mit Alleinstellungsmerkmalen des einzelnen Unternehmens wird jede Vereinbarung zum betrieblichen Datenschutz individuell verfasst. Mit unserer Beratung inklusive des Supports ist sichergestellt, dass es auf den Gebieten von IT und Datenschutz zu keinerlei Rechtsverstößen kommen kann. Als Anwaltskanzlei für das IT Recht in Stuttgart sind wir unter anderem auf die Abwehr von Ansprüchen spezialisiert, die mit urheber- oder mit markenrechtlichen Abmahnungen geltend gemacht werden.
Datensicherheit und IT Recht Stuttgart
Datensicherheit ist ganz allgemein der Schutz digitaler Daten – beispielsweise in einer Datenbank vor Zerstörung, vor unerwünschten Handlungen nicht autorisierter Benutzer oder vor einem Cyberangriff.
Im Gegensatz zum personenbezogenen Datenschutz werden mit Datensicherheit alle digital verwalteten Daten erfasst. Ziele der Datensicherheit sind die jederzeitige Verfügbarkeit von Daten sowie Integrität und Vertrauen in das Unternehmen. Zur Datensicherheit als solcher gehören alle damit verbundenen technischen Maßnahmen.
Naturgemäß sind Datensicherheit und Datenschutz eng miteinander verknüpft. Für uns als Anwalt für die IT hier in Stuttgart hat die Datensicherheit eine vergleichbare Wichtigkeit und Bedeutung wie der Datenschutz.
Wir nutzen alle sich bietenden technischen Möglichkeiten, um die im Unternehmen erhobenen Daten zu schützen. Datenschutz und Datensicherheit gehören bei uns zu einem gemeinsamen Package. Für den Datenschutz gibt es mit DSGVO und BDSG verbindliche Rechtsgrundlagen. Datensicherheit hingegen ist immer eine Ermessensentscheidung des einzelnen Unternehmens. Umso gefragter sind unser Know-how sowie die einschlägige Erfahrung als Rechtsanwalt für IT in Stuttgart.
Auf eine Datensicherung darf im Rahmen von Datensicherheit keinesfalls verzichtet werden. Datensichern ist das Kopieren von Datensätzen in der Absicht, sie im Falle eines Datenverlustes – aus welchem Grunde auch immer – zurückkopieren zu können. Vor diesem Hintergrund ist die Datensicherung eine elementare Maßnahme zur Datensicherheit. Die auf einem separaten Speichermedium redundant gesicherten Daten werden als Sicherungskopie bezeichnet, zu Englisch Backup.
Jegliche Datensicherungen sollten abseits der EDV-Anlage an einem sicheren Ort aufbewahrt werden – Stichwort: firmeneigener Safe oder externes Deponieren beim Anwalt für IT Recht in Stuttgart.
Anwalt für IT in Stuttgart – von Social Media bis zu Onlineshopping
In der heutigen Zeit sind die Stellenwerte von analoger und von digitaler Welt gleichwertig. Die Tendenz geht dahin, dass mit steigender Zahl von Akteur*innen und Medien im Internet auch die Rechtsverstöße zunehmen. Gleichzeitig haben Beteiligte und Betroffene ein großes Bedürfnis nach Rechtssicherheit.
Für uns als Anwalt zum IT Recht Stuttgart bedeutet das eine immer wieder neue Herausforderung. Für viele Situationen und Einzelfälle zum IT-Recht gibt es weder Gesetze als Rechtsgrundlagen noch eine Rechtsprechung.
Dazu einige Beispiele:
Vertragsrecht in den Informationstechnologien mit Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen
IT-Immaterialgüterrecht zum Domain- sowie zum Kennzeichenrecht
Rechtssituation im elektronischen Business online und mobil - B2B, B2C, B2D
Datenschutz und Datensicherheit mit Signatur, Verschlüsselung sowie spezifischen Besonderheiten
Telekommunikation mit Diensten und Netzen
IT-Besonderheiten in der Verfahrens- und Prozessführung sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht
..... und weitere
Webshopping, E-Commerce und Social Media gehören zum privaten sowie zum gewerblichen Lebensalltag. Neue Situationen bringen neue Probleme mit sich – die gelöst werden müssen. Das Spektrum ist nicht mehr nur national auf deutsches Recht begrenzt, sondern international. Damit können Recht und Gesetz nicht Schritt halten.
Die Folgen, beispielsweise für den Onlinekauf mit einem Händler in fernen Ländern und Kontinenten, sind für den Endverbraucher als Privatkunden weder kalkulierbar noch überschaubar. Anders gesagt: Ohne seine IT Recht Kanzlei aus Stuttgart ist der Kunde auf verlorenem Posten. Er hat so gut wie keine Chance, sein Recht zu holen respektive zu bekommen. Umgekehrt sind wir als Rechtsanwalt für IT in Stuttgart dazu in der Lage, die Rechte des Onlinekäufers bestenfalls Eins zu eins durchzusetzen.
Rechtsberatung und Rechtsvertretung durch Ihren Anwalt für IT Recht in Stuttgart
Der Weg zu Ihrer IT Recht Kanzlei hier in Stuttgart ist denkbar einfach. Sie vereinbaren telefonisch im Anwaltssekretariat Ihren Termin für ein erstes unverbindliches Gespräch. Alternativ können Sie uns jederzeit über das Kontaktformular erreichen, eine E-Mail oder ein Telefax schicken.
Nachdem wir von Ihnen erfahren haben, welche Hilfe Sie sich von uns als Rechtsanwalt für IT Recht Stuttgart versprechen, beraten wir gemeinsam das weitere Vorgehen. Wenn Sie unmittelbar eine Rechtsvertretung benötigen, unterzeichnen Sie die dafür vorgesehene Vertretungsvollmacht. Ab jetzt werden wir für Sie und in Ihrem Namen als Anwalt für das IT Recht in Stuttgart tätig. Sie können in aller Ruhe und Gelassenheit die weitere Entwicklung abwarten, ohne selbst aktiv werden zu müssen.
Im Übrigen suchen wir zunächst eine gütliche, das heißt außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite. Auch in diesem Fall übernehmen wir aufgrund Ihrer erteilten Vollmacht die Korrespondenz und Kommunikation. Die Kostenfrage wird ebenfalls angesprochen und zufriedenstellend geklärt. Handelt es sich um einen Leistungsfall Ihrer Rechtsschutzversicherung – umso besser. Im Bedarfsfall kommen wir Ihnen mit einer verträglichen Ratenzahlung entgegen oder sind bei den Antragsformalitäten für Prozesskostenhilfe behilflich.
Im Ergebnis erreichen Sie Ihr Wunschziel – Sie werden von einem leistungsstarken Anwalt für IT Recht in Stuttgart beraten und vertreten. Jetzt mag es durchaus einige Wochen oder auch mehrere Monate dauern – in denen können Sie sich voll und ganz auf Ihre unternehmerischen oder auch privaten Angelegenheiten konzentrieren.