Damit Sie zu Ihrem Geld kommen
Meine Leistungen im Inkassorecht:
- Zahlungsaufforderung
- Mahnverfahren / Klageverfahren
- Zwangsvollstreckung und Pfändung
- Forderungsmanagement
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Günter Stallecker – Ihr Inkasso-Anwalt aus Baden-Württemberg
Bundesweite Vertretung und individuelle Betreuung von meinen Standorten in Baden-Baden und Wimsheim in aus.
Es ist ein Problem, dass wohl jedes Unternehmen kennt. Die Zahlungsmoral so mancher Kunden lässt leider häufig zu wünschen übrig. Gleichwohl sind Sie als Unternehmer auf den pünktlichen Geldeingang angewiesen, um ihrerseits den bestehenden Zahlungspflichten gerecht zu werden. Zudem gilt es Ihre gebundenen Kapazitäten in Form von Investitionen effektiv nutzen zu können, um ihr Unternehmen langfristig gesund zu erhalten. Die Beitreibung von Forderungen kann ein langwieriger und nervenaufreibender Akt sein.
Inkassobüro / Inkassounternehmen oder Rechtsanwalt?
In Deutschland gibt es unzählige Inkassobüros oder Inkassounternehmen. Viele Firmen wenden sich an diese und gehen vertragliche Bindungen mit Grundgebühren ein. Spätestens bei der rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Schuldner sind Inkassobüros Hürden gesetzt.
Warum Sie sich lieber gleich an einen Rechtsanwalt wenden sollten?
Ich biete Ihnen eine effiziente und seriöse Forderungsbeitreibung, da ich Sie von der außergerichtlichen Mahnung bis hin zur Zwangsvollstreckung begleiten kann. Zudem biete ich Ihnen ein rechtssicheres Forderungsmanagement und die Optimierung sämtlicher Komponenten. Gerne prüfe ich dabei Ihre Rechnungen, die allgemeinen Geschäftsbedingungen und sämtliche Abläufe in Ihrem Mahnwesen.
Als erfahrener Anwalt für Inkassorecht mit Standorten in Baden-Baden und Wimsheim, vertrete ich Ihre Rechte bundesweit und berate Sie umfassend. Nehmen Sie jetzt Kontakt für eine Ersteinschätzung zu mir auf:
Beratung auf deutsch, englisch und französisch
Kompetente und Konsequente Durchsetzung Ihrer Forderungen
Ob außergerichtliche Mahnverfahren, das Erwirken eines Mahn- und Vollstreckungsbescheides, die gerichtliche Geltendmachung oder bei der Vollstreckung und Pfändung – als Inkasso-Anwalt setze ich Ihre Ansprüche konsequent durch.
Die Stufen meiner Forderungsbeitreibung
1. Zahlungsaufforderung
Außergerichtliche Mahnverfahren sind kostengünstiger und zeitsparender als ein Gerichtsverfahren. Mit einer anwaltlichen Zahlungsaufforderung wird versucht, schriftlich und dem Schuldner ins Gewissen zu reden. Ein Brief durch einen Rechtsanwalt sorgt hierbei für den nötigen Nachdruck.
2. Mahnverfahren
Kommt der Schuldner weiterhin seiner Pflicht nicht nach, wird das Mahnverfahren unverzüglich eingeleitet. Sollte der Schuldner versuchen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen, wird ein gerichtliches Klageverfahren durchgeführt.
3. Zwangsvollstreckung
In den seltensten Fällen geht es über den Schritt 2 hinaus. Sollte der Schuldner dennoch weiterhin nicht zahlen, folgt die Zwangsvollstreckung. Von der Taschenpfändung über die Konto- und Lohnpfändung bis hin zur Zwangsversteigerung werden alle Mittel konsequent durchgeführt.
Günter Stallecker – Ihr Anwalt für Forderungsbeitreibung und Inkassorecht
Nahezu jedes Unternehmen kann ein Lied von Kunden mit mangelnder Zahlungsmoral singen. Dies ist besonders ärgerlich, wenn die eigene Leistung mit eigenen Kosten verbunden ist und bereits erbracht wurde. Ausbleibende Zahlungen können ein Unternehmen in die Gefahr der eigenen Insolvenz bringen. Firmeninterne Zahlungserinnerungen und Mahnschreiben binden nicht unerhebliche Ressourcen und führen leider nicht immer zum Erfolg. Die Beauftragung von Inkassounternehmen ist ihrerseits mit nicht unerheblichen Kosten und häufig auch einer Grundgebühr verbunden.
Hierzu stellt die Beauftragung eines Anwalts eine lukrative und kostensparende alternative dar. Sobald Sie den Schuldner in Verzug gesetzt haben, muss dieser für die Kosten des beauftragten Anwalts aufkommen. In Verzug gerät der Schuldner, wenn Sie eine entsprechende Rechnung mit Fristsetzung und einer anschließenden Mahnung, wiederum unter Setzung einer angemessenen Frist, an diesen gerichtet haben.
Anwaltliche Hilfe bei drohender Insolvenz des Schuldners
Gerade wenn bei offenen Forderungen eine Insolvenz des Schuldners droht, ist es wichtig, die Zahlung zu erhalten, bevor ein Insolvenzantrag gestellt wird. Andernfalls drohen durch die Insolvenz empfindliche Zahlungsausfälle. Gehen Sie daher kein unnötiges Risiko ein und greifen umgehend bei offenen Forderungen zum Hörer. Vereinbaren Sie einen kurzfristigen Termin in meiner Kanzlei, via Telefon oder Skype. Ich werde anschließend sofort tätig und versuche die offenen Forderungen vor einer Insolvenz einzutreiben.
Ob außergerichtliche Mahnverfahren, die Erwirkung eines Mahn- und Vollstreckungsbescheides, die gerichtliche Geltendmachung der Forderung oder die Vollstreckung und Pfändung, ich vertrete Sie kurzfristig, kompetent und konsequent.
Außergerichtliche Mahnschreiben
Das Mahnschreiben durch einen Anwalt bringt einen weitaus höheren Druck als ein Schreiben des Gläubigers mit sich. Wenn sich der Schuldner im Verzug befindet, sind die hierbei anfallenden Kosten vom Schuldner zu tragen. Da diese direkt die bestehende Schuldenlasst erhöhen, müssen diese nicht gesondert geltend gemacht werden. Außergerichtliche Mahnschreiben durch einen Anwalt sind aufgrund ihrer Erfolgsquote eine zeitsparende Alternative zur gerichtlichen Anspruchsdurchsetzung.
Aus diesem Grund erhöht sich mit einem außergerichtlichen Mahnschreiben eines Rechtsanwalts der Druck auf den Schuldner, um eine zeitnahe und kosteneffiziente Beitreibung der Forderung zu erreichen.
Gerichtliche Forderungsbeitreibung
Ist ein außergerichtliches Mahnschreiben wenig erfolgversprechend setzte ich als Ihr Inkasso-Anwalt die Ansprüche umgehend gerichtlich durch. Hierzu wird ein Mahn- und Vollstreckungsbescheid erwirkt. Kündigt hingegen der Schuldner bereits im Vorfeld hiergegen einen Widerspruch an, oder weißt er ihre Forderung generell zurück, erhebe ich umgehend Klage, um Ihre Ansprüche konsequent und ohne Zeitverlust durchzusetzen.
Vollstreckung und Pfändung
In seltenen Fällen kommt es vor, dass sich der Schuldner, nachdem Ihr Zahlungsanspruch durch das Gerichtsverfahren bestätigt wurde, weiterhin weigert, ihren Zahlungsansprüchen gerecht zu werden. In diesen Fällen kann, sobald ein vollstreckbarer Titel gegen den Schuldner vorliegt, die Zwangsvollstreckung gegen diesen eingeleitet werden. Hierbei gilt es zu prüfen, welche Vollstreckungsmaßnahme den größten Erfolg verspricht.
Egal ob Konto- und Lohnpfändung, Taschenpfändung oder die Zwangsversteigerung, ich werde hierbei alle notwendigen Schritte ergreifen, um Ihre berechtigten Ansprüche konsequent durchzusetzen.
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