Unsere Kanzlei für IT Recht Karlsruhe befasst sich hauptsächlich mit dem Rechtsgebiet IT Recht in Karlsruhe. Im folgenden Beitrag möchten wir Sie darüber informieren, was alles dazu gehört. Wir sind als IT Recht Kanzlei in Karlsruhe bundesweit tätig.
Das Recht der Informationstechnologie, kurz IT, umfasst viele andere Bereiche wie das Software-Recht, Outsourcing, E-Commerce, Providerverträge, Datenschutz und Mobiles Business. Mit dem IT-Recht sind viele Rechtsgebiete betroffen, beispielsweise das Urheberrecht, das Zivilrecht, das Markenrecht, das Domain-Recht, das Telekommunikationsrecht, das öffentliche Recht (vor allem E-Government) sowie das Prozessrecht. Mit allen diesen Fachbereichen sind wir in unserer Kanzlei vertraut. Wenn es zum Beispiel um den Arbeitnehmerdatenschutz geht, haben wir es mit dem Arbeitsrecht zu tun, beim Outsourcing mit dem Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, die IT-Vergabe grenzt an das öffentliche Recht und so weiter. Inzwischen betrifft das IT-Recht auch Bereiche, in denen man das nicht vermutet hätte, etwa das Produkthaftungsrecht und in Bezug auf den „digitalen Nachlass“ auch das Erbrecht. Dementsprechend beschäftigen wir uns in unserer Kanzlei mit einer Vielzahl an Gesetzen. Sehr wesentlich ist zum Beispiel das BGB, das Bundesdatenschutzgesetz, das Urhebergesetz, das Telekommunikationsgesetz, das Markengesetz, die Prozessordnungen und entsprechende europäische Bestimmungen, vor allem die einschlägigen Richtlinien.
Informationstechnologierecht – kurz und einfach erklärt vom Anwalt für IT Recht Karlsruhe
IT Recht, in diesem Fall das IT Recht in und für Karlsruhe, ist die gängige Kurzfassung für das Informationstechnologierecht. Es ist ein eigenes sowie recht neues Rechtsgebiet – gleichzeitig erstreckt es sich auf die damit im Zusammenhang stehenden Teilbereiche sämtlicher Hauptrechtsgebiete.
Ursprung und Grundlage für das IT Recht finden sich in den §§ 5 und 14k der Rechtsanwaltsordnung FAO. Dort sind die als Rechtsanwalt nachzuweisenden besonderen Kenntnisse im IT Recht abschließend aufgeführt – und seit Mitte der 2000er-Jahre wird das IT Recht als eigener Begriff geführt.
Heute, zu Beginn der 2020er-Jahre, schreitet die Digitalisierung immer weiter voran. Jedes Unternehmen, ob Personen- oder ob Kapitalgesellschaft, ob Konzern, KMU oder Einzelfirma, wird heutzutage mit Fragen zu IT Recht und zum Datenschutz konfrontiert. Für die EDV-Ausstattung werden Hardware und Software gekauft, gemietet, geleast oder selbst programmiert. Verträge für die Pflege und Wartung der Software werden abgeschlossen. Domains werden gekauft und registriert, E-Commerce-Systeme betrieben und die eigene Firmenhomepage gehostet. Diese sowie alle weiteren Bereiche rund um die IT sind einerseits technisch überaus anspruchsvoll, andererseits aber auch mit vielerlei rechtlichem Risiko verbunden.
Ohne eigenes Hinzutun kann der Unternehmer von einem auf den anderen Tag in eine Situation geraten, in der er sich ohne Rechtsberatung mit anschließender Rechtsvertretung nicht selbst helfen kann.
Dazu ein Beispiel:
Schon die kleinste Unstimmigkeit im Impressum der Firmenhomepage ruft einschlägige Anwaltskanzleien auf den Plan. Sie schicken dem Websitebetreiber eine kostenpflichtige Abmahnung, auf die er antworten muss. Er kann sich drehen und wenden wie er will – er muss reagieren, was ihn Geld, Zeit und Stress kostet.
Hier ist guter Rat gefragt – an dieser Stelle sehen wir uns als der Anwalt für IT in Karlsruhe gefragt und gefordert. Am besten ist es, schon im Vorfeld die Weichen so zu stellen, dass es weder zu derart unschönen Situationen noch zu Krisen in IT und Datenschutz kommen kann – von Datenschutzbehörden oder von Wettbewerbsverbänden ganz zu schweigen.
Im Internet spielt das IT-Recht in Bereichen wie allgemeinen Geschäftsbedingungen, E-Commerce und Kaufabwicklungen in Online-Shops eine große Rolle. Der Gestaltung eines Impressums kommt in Bezug auf Abmahnungen eine hohe Bedeutung zu. Zu den typischen Fragestellungen gehören selbstverständlich auch der Datenschutz und die Auftragsdatenverarbeitung in diversen Bereichen (etwa in Schule, Verwaltung, Unternehmen und im Gesundheitsbereich). Typische Streitfragen ergeben sich des Weiteren aus dem Jugendschutz im Internet, dem IT-Arbeitsrecht, dem WLAN und dem Filesharing, dem Marken- und Domainrecht sowie dem Telekommunikationsrecht. Soziale Medien, Werbung im Internet, Verbraucherschutz, Meinungsrecht, Bewertungen im Internet sowie Urheberrecht gehören ebenfalls zu den Klassikern.
Datensicherheit und IT Recht Karlsruhe
Datensicherheit ist ganz allgemein der Schutz digitaler Daten – beispielsweise in einer Datenbank vor Zerstörung, vor unerwünschten Handlungen nicht autorisierter Benutzer oder vor einem Cyberangriff.
Im Gegensatz zum personenbezogenen Datenschutz werden mit Datensicherheit alle digital verwalteten Daten erfasst. Ziele der Datensicherheit sind die jederzeitige Verfügbarkeit von Daten sowie Integrität und Vertrauen in das Unternehmen. Zur Datensicherheit als solcher gehören alle damit verbundenen technischen Maßnahmen.
Naturgemäß sind Datensicherheit und Datenschutz eng miteinander verknüpft. Für uns als Anwalt für die IT hier in Karlsruhe hat die Datensicherheit eine vergleichbare Wichtigkeit und Bedeutung wie der Datenschutz.
Wir nutzen alle sich bietenden technischen Möglichkeiten, um die im Unternehmen erhobenen Daten zu schützen. Datenschutz und Datensicherheit gehören bei uns zu einem gemeinsamen Package. Für den Datenschutz gibt es mit DSGVO und BDSG verbindliche Rechtsgrundlagen. Datensicherheit hingegen ist immer eine Ermessensentscheidung des einzelnen Unternehmens. Umso gefragter sind unser Know-how sowie die einschlägige Erfahrung als Rechtsanwalt für IT in Karlsruhe.
Auf eine Datensicherung darf im Rahmen von Datensicherheit keinesfalls verzichtet werden. Datensichern ist das Kopieren von Datensätzen in der Absicht, sie im Falle eines Datenverlustes – aus welchem Grunde auch immer – zurückkopieren zu können. Vor diesem Hintergrund ist die Datensicherung eine elementare Maßnahme zur Datensicherheit. Die auf einem separaten Speichermedium redundant gesicherten Daten werden als Sicherungskopie bezeichnet, zu Englisch Backup.
Jegliche Datensicherungen sollten abseits der EDV-Anlage an einem sicheren Ort aufbewahrt werden – Stichwort: firmeneigener Safe oder externes Deponieren beim Anwalt für IT Recht in Karlsruhe.
Anwalt für IT Recht Karlsruhe hilft Ihnen und berät Sie in allen Belangen des IT-Rechts.
Datenschutz und IT Recht aus Karlsruhe
Der Datenschutz hat heutzutage eine mehrfache Bedeutung. Zum einen geht es um den Schutz der Privatsphäre des Bürgers mitsamt der informellen Selbstbestimmung, zum anderen um den Schutz vor einer missbräuchlichen Datenverarbeitung mit Erfassung, Speicherung und Verwaltung – bis hin zum Datendiebstahl wie Hacking oder Pishing.
In allen Mitgliedsländern der Europäischen Union ist der Schutz von personenbezogenen Daten ein EU-Grundrecht. Die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO aus Mai 2018 hat ihren Ursprung in der EU-Datenschutzreform mit dem ersten Entwurf im Jahr 2012. Auch in Deutschland ist der Datenschutz nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ein Grundrecht. Den deutschlandweiten Datenschutz regelt das Bundesdatenschutzgesetz BDSG, und ergänzend dazu das jeweilige Bundesland den landesweiten, regionalen sowie kommunalen Datenschutz.
Von dem Datenschutzrecht ist heutzutage jedes Unternehmen betroffen – sei es direkt oder mittelbar. Datenschutzpannen oder Datenschutzverstöße sind beileibe kein Kavaliersdelikt oder ein reines Compliance-Problem des Unternehmens. Eins wie das andere wird von der zuständigen Datenschutzbehörde verfolgt. Darüber hinaus finden solche Vergehen zunehmend mehr mediale Beachtung – Stichwort: Social Media Hashtag.
Als Ihr Anwalt für das IT Recht Karlsruhe helfen und unterstützen wir Sie bei der Vermeidung von Rechtsverstößen, von Imageschäden sowie bei allen weiteren unliebsamen Begebenheiten – bis hin zur Umstellung auf die DSGVO in Ihrem Unternehmen.
Kurz gesagt: Beim Umgang mit dem Datenschutz ist in der heutigen Zeit höchste Umsicht geboten – wir als IT Recht Kanzlei in Karlsruhe sind Ihnen dabei behilflich.
Anwalt für IT in Karlsruhe – von Social Media bis zu Onlineshopping
In der heutigen Zeit sind die Stellenwerte von analoger und von digitaler Welt gleichwertig. Die Tendenz geht dahin, dass mit steigender Zahl von Akteur*innen und Medien im Internet auch die Rechtsverstöße zunehmen. Gleichzeitig haben Beteiligte und Betroffene ein großes Bedürfnis nach Rechtssicherheit.
Für uns als Anwalt zum IT Recht Karlsruhe bedeutet das eine immer wieder neue Herausforderung. Für viele Situationen und Einzelfälle zum IT-Recht gibt es weder Gesetze als Rechtsgrundlagen noch eine Rechtsprechung.
Dazu einige Beispiele:
Vertragsrecht in den Informationstechnologien mit Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen
IT-Immaterialgüterrecht zum Domain- sowie zum Kennzeichenrecht
Rechtssituation im elektronischen Business online und mobil - B2B, B2C, B2D
Datenschutz und Datensicherheit mit Signatur, Verschlüsselung sowie spezifischen Besonderheiten
Telekommunikation mit Diensten und Netzen
IT-Besonderheiten in der Verfahrens- und Prozessführung sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht
..... und weitere
Webshopping, E-Commerce und Social Media gehören zum privaten sowie zum gewerblichen Lebensalltag. Neue Situationen bringen neue Probleme mit sich – die gelöst werden müssen. Das Spektrum ist nicht mehr nur national auf deutsches Recht begrenzt, sondern international. Damit können Recht und Gesetz nicht Schritt halten.
Die Folgen, beispielsweise für den Onlinekauf mit einem Händler in fernen Ländern und Kontinenten, sind für den Endverbraucher als Privatkunden weder kalkulierbar noch überschaubar.
Anders gesagt: Ohne seine IT Recht Kanzlei aus Karlsruhe ist der Kunde auf verlorenem Posten. Er hat so gut wie keine Chance, sein Recht zu holen respektive zu bekommen. Umgekehrt sind wir als Rechtsanwalt für IT in Karlsruhe dazu in der Lage, die Rechte des Onlinekäufers bestenfalls Eins zu eins durchzusetzen.
Auf rechtlicher Ebene führt der Einsatz von Informationstechnik zu vielfältigen Problemen. Die entsprechenden Lösungen werden von zahlreichen Gerichten erarbeitet und tragen zur ständigen Rechtsfortbildung bei. Daher müssen sich Anwälte im IT-Recht stets auf dem aktuellen Stand halten. Das IT-Recht ist derart umfangreich, dass es fast ausschließlich von Anwälten bearbeitet wird, die sich darauf spezialisiert haben. Unsere Mandanten, die sich besonderen Herausforderungen gegenübersehen, brauchen rechtliche Sicherheit. Diese kann nicht immer gewährleistet werden, aber ein guter Rechtsanwalt kann die Risiken so gering wie möglich halten.
Rechtsberatung und Rechtsvertretung durch Ihren Anwalt für IT Recht in Karlsruhe
Der Weg zu Ihrer IT Recht Kanzlei hier in Karlsruhe ist denkbar einfach. Sie vereinbaren telefonisch im Anwaltssekretariat Ihren Termin für ein erstes unverbindliches Gespräch. Alternativ können Sie uns jederzeit über das Kontaktformular erreichen, eine E-Mail oder ein Telefax schicken.
Nachdem wir von Ihnen erfahren haben, welche Hilfe Sie sich von uns als Rechtsanwalt für IT aus Karlsruhe versprechen, beraten wir gemeinsam das weitere Vorgehen. Wenn Sie unmittelbar eine Rechtsvertretung benötigen, unterzeichnen Sie die dafür vorgesehene Vertretungsvollmacht. Ab jetzt werden wir für Sie und in Ihrem Namen als Anwalt für das IT Recht in Karlsruhe tätig. Sie können in aller Ruhe und Gelassenheit die weitere Entwicklung abwarten, ohne selbst aktiv werden zu müssen.
Im Übrigen suchen wir zunächst eine gütliche, das heißt außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite. Auch in diesem Fall übernehmen wir aufgrund Ihrer erteilten Vollmacht die Korrespondenz und Kommunikation. Die Kostenfrage wird ebenfalls angesprochen und zufriedenstellend geklärt. Handelt es sich um einen Leistungsfall Ihrer Rechtsschutzversicherung – umso besser. Im Bedarfsfall kommen wir Ihnen mit einer verträglichen Ratenzahlung entgegen oder sind bei den Antragsformalitäten für Prozesskostenhilfe behilflich.
Im Ergebnis erreichen Sie Ihr Wunschziel – Sie werden von einem leistungsstarken Anwalt für IT Recht in Karlsruhe beraten und vertreten. Jetzt mag es durchaus einige Wochen oder auch mehrere Monate dauern – in denen können Sie sich voll und ganz auf Ihre unternehmerischen oder auch privaten Angelegenheiten konzentrieren.
Wenn Sie ein Problem oder eine Frage rund um das IT-Recht haben, zögern Sie nicht, sich an unsere Kanzlei für IT in Karlsruhe zu wenden!
Unser Anwaltssekretariat ist Ihnen bei der Terminvereinbarung behilflich.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!