Neues zu Cookie-Banner

DatenschutzrechtNeues zu Cookie-Banner

In meinem letzten Beitrag habe ich über die Kontrollen zu der Thematik Tracking, Profiling und Analyse von Webseitenbesuchen berichtet und die bereits durch die Aufsichtsbehörde von Bayern durchgeführte Kontrolle von Webseitenbetreibern geschildert. Die Aufsichtsbehörde wollte zunächst feststellen, ob die Seitenbetreiber Tracking oder Profiling mit oder ohne Einwilligung durchführen. Bekanntermaßen vertreten die Aufsichtsbehörden der Länder die Auffassung, dass Tracking und Profiling nur mit Einwilligung durchgeführt werden darf. Eingeholt werden kann die Einwilligung zu Beginn der Sitzung mit einem Cookie-Banner.

So weit so gut. Schaut man sich nunmehr die Cookie-Banner auf den verschiedensten Webseiten an, so stellt man schnell fest, dass viele Banner einfach nicht den Tatsachen entsprechen und den Nutzer nicht korrekt über die wirklich eingesetzten Cookies informieren. Da gibt es die einfachen Varianten wie  „Wir verwenden auf unserer Webseite Cookies,nähers erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung“ oder „ Um ein besseres Nutzererlebnis zu bieten verwenden wir Cookies“ etc.

Dies reicht aber auch wenn Sie nur die Nutzbarkeit der Seite verbessern wollen und keine sonstigen Cookies für die Reichweitenmessung etc. setzen, nicht aus. Denn gem. Art. 13 DSGVO ist jeder Verarbeiter verpflichtet, die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen bei deren Erhebung anzugeben. Also in dem Zeitpunkt, wenn der Nutzer erstmals Ihre Webseite aufruft. Eine hiergegen verstoßende Angabe die vielleicht weder vollständig, noch richtig ist, kann mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden, was ja von der bayerischen Aufsichtsbehörde gerade getan wird.

Deshalb kommt es beim Einsatz eines Cookie-Banners auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Information an.

Wenn Sie einen Cookie-Banner einsetzen, müssen Sie die drei Kategorien beachten, die ich bereits in der vorhergehenden Email angesprochen habe:

  1. Funktionalität der Website

Setzen von Cookies die für die Funktionalität der Website erforderlich sind, ist auch ohne Einwilligung auf Basis von Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO (berechtigtes Interesse) möglich.

Hier ist eigentlich kein Banner erforderlich. Wenn Sie ihn verwenden, können Sie beispielsweise auf folgende Formulierung zurückgreifen:

„Wir verwenden Cookies, um Ihnen eine bessere Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.“

  1. Statistische Reichweitemessung (Analytics)

Angaben über Verweildauer, Spracheinstellungen, Herkunft, Standort oder gar die Art des Endgerätes des Nutzers unterliegen prinzipiell dem Interesse des Webseitenbetreibers.

Allerdings dürfen die oben beschriebenen Verarbeitungen personenbezogener Daten

– nicht mit weiteren Daten zusammengeführt werden und somit kein Profilig stattfinden

– der Anbieter des Analysetools darf die Daten nicht für eigene Zwecke verwenden

– der Nutzer kann widersprechen bzw. einen Opt Out Button klicken

Hier ist eigentlich kein Banner erforderlich. Nach der strengen Auffassung der Aufsichtsbehörden rate ich aber dazu, einen Banner anzubringen. Wenn Sie ihn verwenden, können Sie auf folgende Formulierungshilfe zurückgreifen, die aber nur ein Beispiel darstellt und immer individuell angepasst werden muss:

„Wir verwenden Cookies, einschließlich Cookies von Dritten zur Verbesserung der Funktionalität bei der Nutzung unserer Webseite und können die Zugriffe auf unsere Website analysieren. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. An dieser Stelle können Sie auch der Verwendung von Cookies widersprechen und die Browsereinstellungen entsprechend anpassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.“

  1. Reines Tracking und Profiling

Hier geht es nicht um die Webseitenanalyse sondern schlicht um die Möglichkeit, die gewonnenen Erkenntnisse über den Webseitenbesucher in jeglicher Form optimal für gezielte Werbung zu nutzen. Es bedarf hier nach Auffassung der Behörden einer Einwilligung.

Nach der strengen Auffassung der Aufsichtsbehörden rate ich dazu, einen Banner anzubringen. Wenn Sie ihn verwenden, können Sie auf folgende Formulierungshilfe zurückgreifen, die aber nur ein Beispiel darstellt und immer individuell angepasst werden muss:

„Wir verwenden Cookies einschließlich Cookies von Dritten zur Verbesserung der Funktionalität bei der Nutzung unserer Webseite, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. An dieser Stelle können Sie auch der Verwendung von Cookies widersprechen und die Browsereinstellungen entsprechend anpassen.Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.“

Wenn Sie Fragen zu dieser Thematik haben, melden Sie sich bitte bei mir, ebenso wenn Sie Ihren Banner einrichten wollen, damit wir dann gemeinsam den Text festlegen können.

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