BGH-Entscheidung: Opt-In bei Werbe- und Marketing Cookies

DatenschutzrechtBGH-Entscheidung: Opt-In bei Werbe- und Marketing Cookies

eine überaus wichtige Entscheidung für die Werbewirtschaft und die Betreiber von Webseiten ist heute veröffentlicht worden und muss ab sofort beim Einsatz von Analyse Tools Beachtung finden.

Der Ausgangsrechtsstreit

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) geht auf einen Fall aus dem Jahr 2013 zurück, wo es um die Frage der Einwilligung für ein Analyse-Cookie zur Auswertung des Surf- und Nutzungsverhaltens ging. In Frage stand, ob ein Opt-Out (also ein Häkchen für die Einwilligung das bereits gesetzt war und vom Nutzer herausgenommen werden mußte) für eine Einwilligung ausreichend sei. Da es sich auch um eine europarechtliche Frage handelte, legte der BGH die Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor.

Die Entscheidung des EuGH

Der EuGH entschied im Herbst letzten Jahres, dass ein Opt-Out keine wirksame Einwilligung im Sinne der EU-Vorgaben darstelle und dass das Setzen von Cookies mit und ohne Verwendung personenbezogener Daten einer aktiven Einwilligung bedürfen.

Nun hat der BGH entschieden „dass für den Einsatz von Cookies zur Erstellung von Nutzerprofilen für Zwecke der Werbung oder Marktforschung die Einwilligung des Nutzers erforderlich ist.“

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020067.html

Die Auswirkungen der Entscheidung

Im Ergebnis bedeutet dies nunmehr, dass zukünftig Analyse Tools wie zB. Google Analytics, Matomo oder Facebook Pixel etc. nur noch Verwendung finden dürfen, wenn der Nutzer der Website diesem aktiv durch seine Einwilligung zugestimmt hat.

Ausnahmen

Eine Einwilligung ist nur dann nicht erforderlich, wenn es sich sich gemäß Art. 5 Abs. 3 S. 2 der sog. Cookie-Richtlinie um Cookies handelt, die unbedingt erforderlich sind, damit der Anbieter dem Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünschte Dienste zur Verfügung stellen kann. Also sog. Funktion-Cookies.

Was ist zu tun

Um Bußgelder, Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen zu verhindern, muss jeder Webseitenbetreiber zukünftig sicher stellen, dass die Nutzung der zuvor angesprochenen Marketing-Tools nur nach Einwilligung des Nutzers erfolgt. Diese Einwilligung ist zu dokumentieren.

Wirksame Cookie Einwilligung

Das Einholen der Einwilligung hat bei Beginn des Aufrufens der Webseite zu erfolgen. Dazu eignet sich am Besten ein Cookie Banner (auch bekannt unter der Bezeichnung Einwilligungs-, Consent-Banner oder Cookie Management Tool).

Entweder müssen Sie sich eine Schaltfläche selbst programmieren oder Sie nutzen eine der vielfältigen am Markt angebotenen Lösungen wie z. B. Cookie-Bot oder Usercentrics.

Jedenfalls ist es auch erforderlich, dass Sie dem Nutzer vor seiner Einwilligung die entsprechenden Informationen zukommen lassen, etwa durch einen Link zur Datenschutzerklärung. Denn eine Einwilligung ist nur dann wirksam, wenn sie auf transparente und informierte Weise zustande kommt.

Der Marketing Aspekt

Es dürfte klar sein, dass das Verhältnis von Opt Out zu Opt In diametral zueinander steht. War es früher so, dass ca. 10-15 % der Nutzer das zuvor schon gesetzte Häkchen weggeklickt haben, geht die Marketingbrache davon aus, dass nach dieser verpflichtenden Entscheidung des BGH nur noch 10-15 % der Nutzer ihre Einwilligung erteilen werden. Dies würde bedeuten, dass der Einsatz von Facebook Pixel & Co. praktisch leer laufen würde. Denn wenn nur noch Wenige zustimmen, ist der Wert der eingesetzten Tools nicht mehr sehr groß.

Deshalb ist es von großer Bedeutung, wie Sie den Cookie Banner gestalten und wo Sie ihn platzieren. Dabei darf aber die „Freiwilligkeit“ der Einwilligung nicht ausser Acht gelassen werden.

Rechtssicheres Vorgehen

Wenn Sie bis jetzt keinen Cookie Banner verwenden oder dieser auf dem Prinzip des Opt Out basiert, rate ich dringend dazu, alle nicht unbedingt erforderlichen Cookies zunächst einmal abzuschalten. Nur so können Sie sicher sein, dass Sie nicht eine Abmahnung oder ein Schreiben der Aufsichtsbehörde provozieren. Danach sollten Sie ein Konzept erstellen, wie Sie diese Marketing Tools wieder sicher nach Einwilligung des Nutzers einsetzen können.

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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