Anwalt für Erbrecht

Anwalt für Erbrecht
Anwalt Günter Stallecker - Erfahren, Pragmatisch, Zuverlässig

Für Erblasser, Erben und Erbengemeinschaften

Ihr starker Partner bei:

  • Gestaltung und Prüfung von Testamenten
  • Werterhalt und Wertweitergabe
  • Nachlassauseinandersetzungen
  • Klärung gesetzlicher und testamentarischer Erbfolge
  • Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Testamentsanfechtung und Testamentsvollstreckung
  • Beratung und Vertretung von Erbengemeinschaften
  • Schenkungen zu Lebzeiten
  • Außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen

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Sie brauchen einen Anwalt für Erbrecht?

Bundesweite Vertretung und individuelle Beratung von meinen Standorten in Baden-Baden und Wimsheim in Baden-Württemberg aus

Zum Leben gehört unausweichlich auch das Sterben. Neben trauernden Angehörigen bleiben regelmäßig auch die im Leben erwirtschafteten materiellen Werte zurück. Gerade wenn es darum geht, diese materiellen Werte zu verteilen, kommt es nicht selten zum Streit. Das Erbrecht ist dadurch ein meist sehr emotionales Rechtsgebiet. Als erfahrener Anwalt für Erbrecht gehört zu meinen Beratungs- und Vertretungsleistungen nicht nur die juristische Kompetenz, sondern ebenso Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl.

Wer finanzielle Werte geschaffen hat, möchte diese für zukünftige Generationen zu erhalten wissen. Damit Werterhalt und Wertweitergabe bestens geregelt sind, ist eine umfassende und rechtssichere Nachlassplanung sehr wichtig. Die Testierfreiheit lässt Erblassern zwar viel Spielraum, um eigenständig den Nachlass zu regeln, jedoch muss man vielerlei Aspekte berücksichtigen, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden.

Als Erbrechtsanwalt berate und vertrete ich Erblasser, Erben und Erbengemeinschaften in allen Fragen zum Thema Nachlass, Pflichtteil, Testament und Erbschaftssteuer.

Testamentsvollstreckung ist Vertrauenssache!

Ich habe mich für Sie zertifiziert.

Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge

Als erfahrener Anwalt für Erbrecht mit Standorten in Baden-Baden und Wimsheim, vertrete ich Ihre Rechte bundesweit und berate Sie umfassend. Nehmen Sie jetzt Kontakt für eine Ersteinschätzung zu mir auf:

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    Beratung auf deutsch, englisch und französisch Beratung in deutsch, englisch und französisch

    Meine Kompetenzen als Rechtsanwalt im Erbrecht

    Vorsorge & Wertweitergabe

    Testament im ErbrechtDamit Ihr letzter Wille Anwendung findet, unterstütze ich Sie bei der Regelung Ihres Erbes. Von der fundierten Beratung über Ihre Möglichkeiten, über die Prüfung und rechtssichere Gestaltung Ihres Testaments bis hin zur Testamentsvollstreckung stehe ich an Ihrer Seite.

    Pflichtteilsansprüche

    Pflichtteil im ErbrechtSie möchten Ihren Pflichtteil einfordern oder den Pflichtteil ausschlagen (Erbverzicht)? Ich berate und vertrete Sie als Anwalt zu allen Fragen des gesetzlichen Pflichtteils im Erbrecht.

    Erbschaftsstreit

    Erbstreit im ErbrechtSie befinden sich in einer Erbauseinandersetzung und brauchen einen Vertreter für Ihre Rechte? Sie benötigen einen Vermittler zwischen den Erben für eine gerechte Aufteilung? Ich kläre Sie über alle Rechte und Möglichkeiten auf und unterstütze Sie bei einer Einigung – außergerichtlich oder gerichtlich.

    In 3 einfachen Schritten zu Ihrer Rechtsberatung

    Kontaktaufnahme zum Rechtsanwalt

    1. Kontaktaufnahme

    Rufen Sie mich an oder nutzen Sie mein praktisches Kontaktformular und ich melde mich unverzüglich bei Ihnen. Bereiten Sie am besten wichtige Dokumente vor, die Sie mir auch gerne vorab schicken können.

    Ersteinschätzung vom Anwalt

    2. Ersteinschätzung

    Ich erläutere Ihnen die allgemeine Rechtslage und welche Optionen Sie haben. Ebenso erhalten Sie Auskunft über die weitere Beratung / Vertretung sowie der dafür anfallenden Kosten.

    Beratung und Vertretung vom Anwalt

    3. Beratung / Vertretung

    Nachdem die Rahmenbedingungen geklärt sind, erhalten Sie von mir eine ausführliche und auf Ihr individuelles Bedürfnis zugeschnittene Beratung. Ebenso vertrete ich Ihre Rechte gegenüber der gegnerischen Partei.

    Günter Stallecker – Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Baden-Baden und Wimsheim

    In Deutschland bestehen umfangreiche, teils komplexe Regelungen zum Erbrecht, vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Zudem wird die Testierfreiheit durch das Grundgesetz garantiert. Darüber hinaus sind auch die Regelungen des Erbsteuerrechts mit in den Blick zu nehmen. Auch wenn viele diese Angelegenheit gerne aufschieben, möglichen Streitigkeiten kann der Erblasser noch zu Lebzeiten durch eine klare Regelung seiner Erbangelegenheiten effektiv vorbeugen.


    Neben der Regelung der Erbschaftsangelegenheiten durch ein Testament gibt es auch die Möglichkeit der Gestaltung durch Erbverträge. Hierbei gilt es die Regelungen zum Pflichtteil nicht aus dem Blick zu verlieren. Hat der Erblasser keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen, greift die gesetzliche Erbfolge, welche die engsten Verwandten berücksichtigt. Als erfahrener Anwalt für Erbrecht stehe ich Ihnen bei der Gestaltung Ihrer Erbangelegenheiten als kompetenter Partner zur Seite. Selbstverständlich können Sie bei meiner Beratung und Vertretung das nötige Fingerspitzengefühl sowie den praxisorientierten Weitblick erwarten, der für diese sensiblen Angelegenheiten notwendig ist.

    Als Rechtsanwalt unterstützt ich Sie bei der Gestaltung und/oder Prüfung Ihres Testaments, der Nachlassplanung und Abwicklung, allen Angelegenheiten rund um Erbschaftssteuer, Erbvertrag & Erbschein, der Erbenhaftung sowie allen Fragen der gesetzlichen Erbfolge und des Pflichtteils im Erbrecht. Als Testamentsvollstrecker sorge ich dafür, dass Ihrem letzten Willen entsprochen wird.

    Sie brauchen einen Anwalt für Erbrecht? – Ich stehe an Ihrer Seite

    Beratungsgespräche im Erbrecht führe ich neben meinen beiden Kanzleistandorten in Wimsheim und Baden-Baden auch telefonisch oder online via Skype. Hierbei vertrete ich meine Mandanten bundesweit und setze auch Ihre Interessen überregional durch.

    Ob sie ihre Erbangelegenheiten für die Zukunft gestalten wollen oder als Erbe in einen Erbstreit verwickelt sind: Als Anwalt fokussiere ich stets die Interessen meiner Mandanten, um Ihre Rechtspositionen zu wahren und für Sie die beste sachgerechte Lösung zu erreichen. Sobald sich Fragen ergeben, greifen sie zum Hörer und vereinbaren einen Termin – gerne auch kurzfristig.

    Die im Erbrecht auftretenden Fragestellungen können sehr umfangreich und komplex sein. Hinzu kommt die emotional aufgeladene Situation durch den Verlust des geliebten Angehörigen. Gerade in dieser Lage wird ein Partner benötigt, der neben der entsprechenden Fachkompetenz auch das nötige Fingerspitzengefühl mitbringt. Auch in dieser schweren Situation stehe ich Ihnen zur Seite und stelle sicher, dass ihre Rechte gewahrt werden.


    Rechtsanwalt Günter Stallecker Baden-Baden und Wimsheim


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    Wie kann ich Ihnen im Erbrecht helfen?


    Sie möchten ihre Erbangelegenheiten regeln?

    Bei der Regelung der Angelegenheiten sind vielfältige Problemstellungen zu beachten. Wer soll als Erbe eingesetzt werden oder wer durch ein Vermächtnis bedacht werden? Wie lässt sich die Erbschaftssteuer optimieren? Welche Bindungen bringen Erbverträge und gemeinsame Testamente mit sich? Welche Formalien gilt es zu beachten? Ist es besser, einen Nachlassverwalter einzusetzen? Kann ich den Pflichtteil für bestimmte berechtigte minimieren? Diese und weitere Fragen gilt es für eine umfassende Regelung der Erbangelegenheiten in den Blick zu nehmen.

    Bei ungenauen Formulierungen kommt es im Nachgang unter den Erben schnell zu Streit. Egal ob sie ein Testament bereits aufgesetzt haben und dies prüfen lassen möchten, ein Testament erstellen wollen, oder ihre Erbangelegenheiten durch Erbverträge regeln wollen. Als Anwalt für Erbrecht in Wimsheim und Baden-Baden stehe ich Ihnen als kompetenter Partner mit praxisorientiertem Weitblick zur Seite.


    Sie möchten ein Berliner Testament aufsetzen oder prüfen?

    Gerade für Ehegatten ist es oft wichtig, die Erbangelegenheiten für den Fall des Todes des einen Ehegatten rechtsicher zu gestalten, um den überlebenden Ehegatten abzusichern. Im Rahmen des gemeinsamen Testaments - auch als Berliner Testament bekannt - bestehen hierzu vielfältige Möglichkeiten. Hierbei gibt es jedoch auch vielseitige Problemstellungen zu beachten. Eine rechtssichere Formulierung ist daher zur Absicherung des überlebenden Ehegatten unumgänglich. Auch bei einem Berliner Testament können Sie auf meine Erfahrung vertrauen. Nach einer umfangreichen Beratung setze ich für Sie ein rechtssicheres Dokument auf und sorge auch im Fall des eintreffenden Todes für die Durchsetzung Ihres letzten Willens.

    Sie wurden in einen Erbstreit verwickelt?

    Egal ob sie durch Testament, durch Erbvertrag oder als gesetzlicher Erbe in die Erbenstellung eingetreten sind, bei der Verteilung des Nachlasses kommt es häufig zu Unstimmigkeiten. Es kann auch zu Situationen kommen, in denen zwar der Nachlass bereits verteilt ist, es im Nachgang jedoch zu Haftungsstreitigkeiten in Bezug auf das Erbe kommt. Hierbei stehe ich Ihnen zur Seite, um die Wahrung Ihrer Rechtspositionen durch sachgerechte Lösungen sicherzustellen. Gerade in diesen besonders emotional aufgeladenen Streitfällen ist es hilfreich, sich einen kompetenten Partner zur Lösung der sich stellenden Fragen an die Seite zu holen. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin, um ihre Angelegenheiten auf Herz und Nieren zu prüfen und die belastende Situation so schnell als möglich zu bereinigen.


    Gegen Sie werden Ansprüche aus der Erbenhaftung geltend gemacht?

    Neben den Vermögenswerten tritt der Erbe auch in die Schuldenstellungen des Erblassers ein. Werden hier keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen, kann es geschehen, dass der Erbe auch mit seinem Privatvermögen haften muss. Ob dies letztlich der Fall ist, bedarf regelmäßig einer umfangreichen individuellen Prüfung des Einzelfalls. Es besteht die Möglichkeit, dass dem Erben entsprechende Einreden zur Begrenzung seiner Haftung zur Seite stehen.
    Werden sie mit Ansprüchen aus der Erbenhaftung konfrontiert, gilt es, zeitnah zu handeln. Zögern Sie daher nicht, einen kurzfristigen Termin in meiner Kanzlei in Baden-Baden oder Wimsheim zu vereinbaren.

    Sie wurden beim Pflichtteil übergangen?

    Das Erbrecht enthält für nahe Angehörige einen Pflichtteil, welcher Ihnen nicht ohne weiteres vorenthalten werden kann. Häufig kommt es jedoch dazu, dass noch zu Lebzeiten der Erblasser oder nach dem Erbfall die Erben versuchen, diesen Pflichtteil entgegen den gesetzlichen Regelungen zu verkleinern. Hierbei stehen dem Pflichtteilsberechtigten zahlreiche Schutzvorschriften zur Seite. Sie müssen es daher nicht hinnehmen, wenn sie bei dem Ihnen zustehenden Pflichtteil übergangen oder benachteiligt werden. Auch in dieser Situation vertrete ich durchsetzungsstark die Interessen meiner Mandanten und schrecke auch vor einer gerichtlichen Durchsetzung nicht zurück.



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