Anwalt für Datenschutzrecht

Anwalt für Datenschutzrecht
Anwalt Günter Stallecker - Erfahren, Pragmatisch, Zuverlässig

Damit Sie Bußgelder und Abmahnungen vermeiden!

Meine Kompetenzen im Datenschutzrecht:

  • DSGVO
  • BDSG
  • Beratung für Unternehmen
  • Beratung für Online Shops
  • Gestaltung von Datenschutzerklärungen
  • Externer Datenschutzbeauftragter

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Günter Stallecker – der erfahrene Anwalt im Datenschutzrecht

Von meinen Kanzleistandorten in Baden-Baden und Wimsheim (Baden-Württemberg) aus berate und vertrete ich Sie bundesweit zu allen Fragen des Datenschutzes.

Je digitaler unsere Welte wird, umso eine größere Bedeutung bekommt der Datenschutz. Überall wo Daten von Nutzern, Kunden, Angestellten, Geschäftspartnern oder Interessenten gesammelt und verarbeitet werden, kommt man mit dem Datenschutzrecht in Verbindung. Wandlungen und Neuerungen sind dabei allgegenwertig. Bei sämtlichen Fragen zum Datenschutzrecht stehe ich an Ihrer Seite oder unterstütze Sie als externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen, Startup oder Projekt.

Sie möchten eine Ersteinschätzung für Ihr Problem? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu mir auf. Ich berate Sie gerne auch telefonisch oder online.

Als erfahrener Anwalt für Datenschutzrecht, vertrete ich Ihre Rechte bundesweit und berate Sie umfassend. Nehmen Sie jetzt Kontakt für eine Ersteinschätzung zu mir auf:

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    Beratung auf deutsch, englisch und französisch Beratung in deutsch, englisch und französisch

    Meine Kompetenzen als Rechtsanwalt für Datenschutzrecht

    Gestaltung von rechtssicheren Datenschutzkonzepten

    DSGVO Datenschutzrecht AnwaltDer Datenschutz wird immer wichtiger. Wer Abmahnungen und hohe Bußgelder vermeiden will, sollte ein rechtssicheres Datenschutzkonzept vorweisen können, dass über die Datenschutzerklärung auf der Website hinausgeht. Ich prüfe, entwickle und gestalte für Betriebe, Unternehmen, Startups und Onlineshops rechtssichere Datenschutzkonzepte und berate ausführlich zum Thema.

    Externer Datenschutzbeauftragter

    Externer DatenschutzbeauftragterFür zahlreiche Unternehmen fungiere ich auch als externer Datenschutzbeauftragter und überwache die Umsetzung von Datenschutzkonzepten. Als Anwalt für Datenschutzrecht halte ich mich immer aktuell und passe Konzepte der aktuellen Rechtslage an.

    In 3 einfachen Schritten zu Ihrer Rechtsberatung

    Kontaktaufnahme zum Rechtsanwalt

    1. Kontaktaufnahme

    Rufen Sie mich an oder nutzen Sie mein praktisches Kontaktformular und ich melde mich unverzüglich bei Ihnen. Bereiten Sie am besten wichtige Dokumente vor, die Sie mir auch gerne vorab schicken können.

    Ersteinschätzung vom Anwalt

    2. Ersteinschätzung

    Ich erläutere Ihnen die allgemeine Rechtslage und welche Optionen Sie haben. Ebenso erhalten Sie Auskunft über die weitere Beratung / Vertretung sowie der dafür anfallenden Kosten.

    Beratung und Vertretung vom Anwalt

    3. Beratung / Vertretung

    Nachdem die Rahmenbedingungen geklärt sind, erhalten Sie von mir eine ausführliche und auf Ihr individuelles Bedürfnis zugeschnittene Beratung. Ebenso vertrete ich Ihre Rechte gegenüber der gegnerischen Partei.

    Mein Rechtsblog – Thema Datenschutz

    Kostenlose und unverbindliche Informationen finden Sie in meinem Rechtsblog. Sie möchten immer bestens informiert sein? Dann melden Sie sich in meinem Newsletter an und Sie erhalten regelmäßig interessante Neuigkeiten in Ihrem E-Mail-Postfach.

    Günter Stallecker – Ihr Rechtsanwalt für Datenschutzrecht

    Die maßgeblichen Regelungen sind vor allem im BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) und der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) zusammengefasst. Nicht zuletzt die auf EU-Ebene erlassene DSGVO stellt Unternehmen vor nicht unerhebliche Herausforderungen. Ob bei der Erstellung von Datenschutzerklärungen und Datennutzungskonzepten, beim Datenschutz-Audit, die Beauftragung eines Datenschutzberaters oder eines Datenschutzbeauftragten, die rechtssichere Erfüllung sämtlicher Vorschriften ist eine Grundvoraussetzung, um böse Überraschungen auszuschließen. Wer hier an der rechtlichen Beratung spart, dem droht ein böses Erwachen durch Abmahnungen und hohe Bußgelder. Ungenügende Formulierungen können schnell zu erheblichen finanziellen Verlusten führen. Die negativen Folgen können im Einzelfall erst Jahre später zu Tage treten.

    Als Rechtsanwalt und externer Datenschutzbeauftragter verfüge ich im Datenschutzrecht über hohe langjährige Erfahrungswerte und internationale Expertise. Gerne nehme ich Ihre Sorgen in diesem Bereich ab, berate Sie umfangreich zu diesem komplexen Thema und erarbeite für und mit Ihnen ein passendes Datenschutzkonzept.

    Sichere Daten und sichere Konzepte in allen Bereichen

    Ob branchenspezifischer Datenschutz, Mitarbeiter-Datenschutz, Datenschutz im Bereich Marketing, grenzüberschreitender Datenschutz oder Beratung an der Schnittstelle von IT-Sicherheit und Datenschutzvorgaben – profitieren Sie von meiner Erfahrung.

    Eine kompetente Rechtsberatung ist die Grundlage, um mögliche Risiken zu identifizieren und rechtssicher auszuschließen. Aber auch die Überprüfung von bereits bestehenden Datenschutzkonzepten ist regelmäßig sinnvoll, um diese auf ihre Vereinbarkeit mit den aktuell geltenden Regularien zu überprüfen und anzupassen.


    Ihr Datenschutzexperte für jede Branche

    Im Geschäftsverkehr bestehen unzählige spezifische, nahezu für jeden Bereich zugeschnittene, Datenschutzvorgaben. Ob datenschutzrechtliche Fragestellungen in Bezug auf Besucher, Kunden, Mitarbeiter oder Geschäftspartner. Egal ob regional, national oder international, als Experte im Datenschutzrecht bin ich Ihr Ansprechpartner.

    Die Rahmenbedingungen im Bereich des Datenschutzrechts werden stetig durch geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen, internationale Abkommen und durch die Rechtsprechung geprägt. Die 2018 auf EU-Ebene erlassene DSGVO stellt hierbei keinen Schlusspunkt, sondern vielmehr einen weiteren Baustein in der immer komplexer werdenden Rechtsmaterie dar. Auch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof zum Privacy Shield hat dazu beigetragen, dass sich die Rechtslage weiter verkompliziert. Selbstverständlich halte ich mich hierbei stets auf dem neuesten Stand.

    Gerade im Bereich des Datenschutzes gilt es häufig schnell zu sein, um sich ergebende Risiken rechtssicher auszuschließen. So gilt es die datenschutzrechtliche Gestaltung stets im Blick zu haben und an sich ändernde Bedingungen anzupassen. Eine rechtssichere Formulierung der Datenschutzkonzepte ist die Grundvoraussetzung, um langfristige Risiken und erhebliche Bußgelder auszuschließen.

    Im Datenschutzrecht kommt es, neben der umfassenden juristischen Kompetenz, auch auf einen genauen Blick fürs Detail an. Hierbei gilt es zu dem, die Interessen des Mandanten im Fokus zu haben, um ziel- und praxisorientierte Ergebnisse zu erreichen.

    Chancen erkennen – Risiken minimieren

    Die Nutzung von Daten eröffnen neue erhebliche Chancen. Die eigenen Handlungsmöglichkeiten zu kennen ist die Grundvoraussetzung, um im Datenschutzrecht seine Konzepte effizient zu gestalten. Dies ist die Grundlage für eine langfristige ertragreiche Geschäftstätigkeit ohne Abmahnungen und Bußgelder.


    Rechtsanwalt Günter Stallecker Baden-Baden und Wimsheim


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    Wobei brauchen Sie Unterstütztung?


    Sie möchten ein neues Datenschutzkonzept erstellen?

    Durch meine jahrelange Erfahrung im Datenschutzrecht verfüge ich über eine hohe Expertise und erstelle in Ihrem Auftrag ein für sie maßgeschneidertes Datenschutzkonzept. Zudem führe ich die Kommunikation mit den zuständigen Aufsichtsbehörden. Dadurch können sie die Möglichkeiten, welche sich aus der Datenverarbeitung ergeben, effizient für ihr Unternehmen nutzen und schließen gleichzeitig die bestehenden erheblichen Risiken aus.

    Sie möchten ihr Datenschutzkonzept überprüfen?

    Ein Datenschutzaudit ist regelmäßig auf nur wenige Jahre befristet. Dies führt dazu, dass bestehende Datenschutzkonzepte regelmäßig auf die Einhaltung der geltenden Vorschriften überprüft werden müssen. Unternehmen haben die Pflicht, stetig den sich wandelnden Vorgaben gerecht zu werden. Gerne überprüfe ich Ihr Konzept und passe es an die rechtlichen Vorgaben an.


    Sie haben eine Abmahnung erhalten?

    Als Rechtsanwalt vertrete ich Ihre Interessen auch durchsetzungsstark gegenüber Behörden, Abmahnorganisationen oder Konkurrenten. Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung, ohne zuvor mit einem kundigen Rechtsanwalt darüber gesprochen zu haben. Oftmals können Abmahnungen und schließlich Bußgelder auf dem juristischen Weg abgewehrt werden.

    Sie haben eine Abmahnung erhalten? Zögern Sie nicht mich zu kontaktieren. In einem ersten Beratungsgespräch kann ich Ihnen bereits eine Ersteinschätzung geben und prüfe anschließend Ihren speziellen individuellen Fall.

    Sie benötigen einen Datenschutzbeauftragten?

    Das BDSG und die DSGVO schreiben für zahlreiche Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten vor. Dieser hat die Unternehmen über die Anforderungen des Datenschutzrechts zu unterrichten, deren stetige Einhaltung zu überprüfen, eine datenschutzrechtliche Folgenabschätzung anzustellen und führt die Kommunikation mit den zuständigen Aufsichtsbehörden. Hierbei handelt es sich um eine höchst sensible Tätigkeit. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder. Als Rechtsanwalt für Datenschutzrecht stehe ich als externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung und stelle meine Erfahrungswerte und juristische Fachkompetenzen in Ihre Dienste.


    Warum Sie sich für einen externen Datenschutzbeauftragten entscheiden sollten?

    Heute gehen immer mehr Unternehmen dazu über, die vom Gesetz geforderte Stellung eines Datenschutzbeauftragten auszugliedern und in kompetente Hände eines externen Datenschutzbeauftragten zu übergeben. Die Gründe hierzu liegen auf der Hand: Sie kaufen sich eine Dienstleistung ein, die Sie sonst durch einen/eine Mitarbeiter/in selbst nicht kostengünstiger erbringen müssen. Zudem kaufen Sie Fachwissen ein und müssen es nicht selbst aufbauen. Daneben ist die Bestellung eines/einer Mitarbeiters/Mitarbeiterin nur sehr eingeschränkt zu widerrufen. Im falle einer beabsichtigten Trennung kann das dann sehr teuer werden. Dies sind nur einige Gründe, warum es sich lohnt, über die Vergabe dieser Aufgabe an einen externen Datenschutzbeauftragten zu vergeben.



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